Impressum

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Verein: 

Rot-Schwarz Silberbach e.V.
Leinmühlstr. 4
91522 Ansbach

1. Vorstand
Holger Häßlein

Kontakt:

Telefon: 0160/4908959
Email: rotschwarzsilberbach@gmail.com
Web: www.rot-schwarz-silberbach.de

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so wie Merchandise

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Nina Wittmann
Herpersdorf 32
90599 Dietenhofen
nina.wittmann@gmx.de



Satzung des Fanclubs Rot-Schwarz Silberbach

§ 1 Name

Der Verein führt den Namen 1.FC Nürnberg Fanclub Rot-Schwarz Silberbach e. V., er soll
ins Vereinsregister eingetragen werden und den Zusatz „e. V.“ tragen.
Der Verein hat seinen Sitz in 91522 Ansbach, Vereinslokal ist das Gemeinschaftshaus
Wallersdorf. Die Anschrift des Vereins ist die Adresse des Vorsitzenden.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Status des Vereins

Der Verein wird beim 1.FC Nürnberg als offizieller Fanclub unter der offiziellen
Fanclubnummer 654 geführt. Entsprechende Urkunden seitens des FCN sind bei dem 1.
Vorstand hinterlegt.

§ 3 Aufgaben und Zweck des Vereins

Der Zweck des Fanclubs ist der Besuch von Heim- und Auswärtsspielen des 1. FC
Nürnberg zur Unterstützung des 1. FC Nürnberg sowie die positive Imagepflege des
Vereins in der Öffentlichkeit.
Darüber hinaus soll die Geselligkeit der Mitglieder durch weitere Veranstaltungen des
Vereins gestärkt werden.
Alle Vereinsämter sind Ehrenämter.

§ 4 Erwerb/Kündigung der Mitgliedschaft

Jedes Mitglied muss eine Beitrittserklärung vollständig ausfüllen und sich einverstanden
erklären, dass der Beitrag vom Konto abgebucht werden darf. Die Beitrittserklärung muss
dem 1. und 2. Vorstand vorgelegt werden. Der Vorstand beschließt über die Aufnahme des
Mitglieds.
Die Mitgliedschaft wird erst mit Zahlung des Mitgliedsbeitrags wirksam.
Ehrenmitglieder werden durch den einstimmigen Beschluss der Vorstandschaft ernannt.
Der Austritt aus dem Fanclub hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen zum Jahresende sind
bis spätestens 30.09 beim 1. Vorstand vorzulegen. Ein Mitglied kann durch
Vorstandsbeschluss vom Verein ausgeschlossen werden, wenn es mit einem Jahresbeitrag
im Rückstand ist, falls das Mitglied in unzumutbarer Weise den Vereinsfrieden schädigt oder
bei schweren Verstößen gegen die Vereinssatzung Entrichtete Beiträge werden nicht
erstattet. Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Mitglieds.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied alle in seiner Verwahrung
befindlichen, dem Verein gehörenden Gegenstände, Urkunden oder Schriftstücke
unverzüglich an den Verein zurückzugeben.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird wie folgt festgelegt:
Kinder bis 18 Jahre 10 €
Erwachsene 20 €
Familienmitgliedschaft 30 €
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Zusammensetzung des Vorstandes:
· 1.Vorstand
· 2.Vorstand
· Kassier
· Schriftführer
Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen der Vorstandschaft und führt den Vorsitz in
der Mitgliederversammlung. Der Vorstand tritt zusammen, wenn es die Clubinteressen
erfordern, oder drei Vorstandsmitglieder es beantragen. Die Vorstandschaft ist
beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Die
Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren
gewählt und bleiben im Amt, bis Neuwahlen stattgefunden haben. Zusätzlich zur
Vorstandschaft werden bei Neuwahlen zwei Kassenprüfer für den Zeitraum von zwei Jahren
gewählt. Die Vorstandschaft fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Der Verein wird
nach außen durch den 1. und 2. Vorstand vertreten, der 1. und 2. Vorstand ist
einzelvertretungsberechtigt gemäß §26 BGB.

§ 7 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt Die Einberufung zu
Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen
schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Über die Mitgliederversammlung ist ein
Protokoll zu führen, welches vom Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen
ist.
Sie beschließt vor allem über die Beiträge, die Entlastung und die Wahl des Vorstandes
und über Satzungsänderungen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf
Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.

§ 8 Haftungsausschluss

Der Verein haftet nicht für Schäden und Verluste, die Mitglieder bei
Vereinsveranstaltungen, bei Benutzung von Anlagen, Einrichtungen oder Geräten des
Vereins erleiden sowie bei Diebstählen, Unfälle oder sonstige Schädigungen.

§ 9 Ticketerwerb

Der Erwerb von Eintrittskarten (über den Fanclub) soll nur den eigenen Bedarf (bzw.
Familie, Freunde) abdecken. Die gezielte Bestellung der Tickets zum Zwecke der
Weiterveräußerung (Schwarzmarkt) ist nicht erlaubt.

§ 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder bestimmen sich nach der Satzung. Alle
Mitglieder haben das Recht am Vereinsleben teilzunehmen. Jedes Mitglied verpflichtet
sich, das Ansehen des Vereins zu wahren, die Satzungen der Verbände, denen der
Verein angehört, einzuhalten und die von der Mitgliederversammlung festgelegten
Beiträge zu zahlen.

§ 11 Auflösung

Die Auflösung des Fanclubs ist nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen
Versammlung möglich. Es bedarf einer Mehrheit von dreiviertel der erschienenen
Mitglieder. Die Abstimmung hierzu erfolgt in geheimer Wahl.
Im Falle einer Vereinsauflösung fällt das Vereinsvermögen an einen gemeinnützigen
Zweck oder wird auf einer gemeinschaftlichen Abschlussveranstaltung ausgegeben. Die
Entscheidung darüber beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

Diese Satzung wurde am 08.02.2014 beschlossen.

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